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Mahnbescheid vom Amtsgericht

Ein Mahnbescheid ist ein Brief von einem Gericht. Jemand verlangt damit Geld von Ihnen.

Ein späterer Widerspruch zählt noch, solange das Gericht keinen Vollstreckungsbescheid verfügt hat (§ 694 Abs. 1 ZPO). Ab diesem Tag kann der Gläubiger ihn aber beantragen. Warten Sie deshalb nicht.

Was Sie tun können

Schulden Sie das Geld nicht oder nicht ganz, legen Sie Widerspruch ein. Dafür haben Sie zwei Wochen ab der Zustellung.

Dem Mahnbescheid liegt ein Formular für den Widerspruch bei. Schicken Sie es an das Gericht, nicht an den Gläubiger.

Tun Sie nichts, kann der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Damit kann er zum Beispiel Ihr Konto pfänden lassen.

Im Wörterbuch

Mahnbescheid